Voraussetzungen für eine ERASMUS+ Bewerbung |
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Bewerbungsfristen und -unterlagen |
Es gibt eine einheitliche Bewerbungsfrist für das Auslandsstudium. Der 1. Februar ist der Bewerbungsschluss für das kommende Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester (z. B. am 01. Februar 2021 für das Wintersemester 2021/2022 sowie das Sommersemester 2022). Bitte schicken Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig als eine PDF-Datei an int.mb@tu-dortmund oder werfen Sie die Unterlagen in den Briefkasten (Raum E05) im Maschinenbaugebäude I. Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen umfassen:
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Auswahlprozess und Rückmeldung zur Bewerbung Seitens der Fakultät |
Einige Länder sind besonders beliebt, so dass wir mehr Bewerbungen erhalten als wir Plätze vergeben können. In diesen Fällen wird eine Auswahl anhand folgender Kriterien getroffen:
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Zu erledigende Aufgaben nach einer Zusage |
Nach einer Zusage für einen Platz an einer der Partneruniversitäten ist Ihr Engagement gefragt. Folgende Punkte müssen in "Eigenregie" erledigt bzw. in Erfahrung gebracht werden:
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WICHTIG: LEARNING AGREEMENT!!! |
Vor der Abreise ist ein Learning Agreement zu erstellen und einzureichen! Die Koordination Internationales wird dieses dann prüfen und unterschreiben. Nach den Bestimmungen des ERASMUS-Programms müssen alle ERASMUS-Studierende vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement (Studienplan) erstellen und nach Ihrer Rückkehr ein unterschriebenes Transcript of Records (Leistungsübersicht) von ihrer Gastuniversität vorlegen. Das Learning Agreement ist die Vereinbarung zwischen dem Studierenden, der TU Dortmund sowie der Gastuniversität darüber, welche Studienleistungen im Ausland erbracht werden möchten. Vor Antritt des Auslandssemesters wird Ihr Learning Agreement von Ihrer Gastuniversität gelesen und rückgemeldet, ob dieser Studienplan realisierbar ist. ACHTUNG: Für jede Veranstaltung, die Studierende sich an der TU Dortmund anrechnen lassen möchten, muss eine Anrechnungsvereinbarung vom jeweiligen Lehrstuhlleiter sowie dem Studiendekan unterzeichnet werden. Kümmern Sie sich also frühzeitig um die Auswahl der Kurse an der entsprechenden Parnteruniversität, um das Learning Agreement zu erstellen und die jeweiligen Vereinbarungen zu organisieren. Diese Anrechnungsvereinbarungen gewährleisten, dass die belegten Kurse im Ausland für Ihr Studium an der TU Dortmund angerechnet werden. Mindestens zwei Veranstaltungen eures Learning Agreements müssen für euer Studium relevant sein. Alle weiteren Veranstaltungen dienen der Erfüllung der 30 Creditpoints, die für die Erasmus-Förderung nötig sind. Dafür könnt ihr Sprachkurse, interdisziplinäre Kurse und weitere fachbezogene Kurse wählen.
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